Assekuradeure: Vorsicht beim Austausch des Risikoträgers

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Assekuradeure erfreuen sich bei etablierten Marktteilnehmern, Insurtechs oder branchenfremden Online-Dienstleistern wachsender Beliebtheit. Ein solches Unternehmen ermöglicht ihnen, am Markt zu partizipieren, ohne einen hoch regulierten Versicherer gründen zu müssen. So können auch kleinere und neue Dienstleister leichter Fuß fassen. Doch auch als Assekuradeur gilt es, Vorschriften zu beachten. So kann er nicht einfach ohne Zustimmung der Kunden den Risikoträger wechseln.

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