Legal Eye – Die Rechtskolumne Serienschadenklauseln gehören seit Jahren zum Standardrepertoire in Versicherungsbedingungen. Auch die Musterwordings des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV sehen entsprechende Regelungen zur Risikobegrenzung für verschiedene Sparten vor. Berufen sich Versicherer im Schadensfall auf die vereinbarten Serienschadenklauseln oder lehnen deren Anwendbarkeit ab, führt dies allerdings häufig zu Diskussionen. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten sollten die Bedingungen möglichst klar und verständlich gefasst, die Versicherungsnehmer bereits vor Vertragsabschluss beraten und dies auch entsprechend dokumentiert werden.
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