Wenn Privatversicherte vermuten, dass Beitragsanpassungen ihres privaten Krankenversicherers (PKV) aus der Vergangenheit unwirksam waren, haben sie unter Umständen einen Anspruch auf Auskünfte über die Prämienerhöhungen. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden. So müssen die Versicherten darlegen können, warum ihnen die notwendigen Informationen für einen Rückzahlungsanspruch fehlen. Anspruch auf eine Abschrift aller Begründungsschreiben inklusive Anlagen haben die PKV-Kunden dagegen nicht.
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