Legal Eye – Die Rechtskolumne Die Regelwerke Solvency II für Versicherer und EbAV II für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) erfordern nach Meinung der BaFin eine feinere, individuellere und auch arbeitsintensivere Anwendung der Regulierung. Deshalb sollen die beaufsichtigten Unternehmen Anträge und Anfragen unter Einbindung der Compliance-Funktion und externer Rechtsberatung künftig besser vorbereiten und die Aufsicht damit entlasten. Dies sei auch Aufgabe des Risikomanagements und entspreche dem Proportionalitätsprinzip, argumentiert die BaFin. In der Praxis müssen sich die Unternehmen jetzt auf diese deutlich höheren Anforderungen einstellen.
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