Kundinnen und Kunden von Riester-Sparverträgen müssen ihre Verträge prüfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stattgegeben, so dass die Kostenklausel eines Riester-Sparvertrages, der bundesweit von Sparkassen und Volksbanken angeboten wurde, unwirksam wird. Demnach darf das Sparguthaben von Verbrauchern nicht mit Kosten belastet werden. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer sind rund 700.000 Verträge betroffen.
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