Legal Eye – Die Rechtskolumne In D&O-Schadenfällen mit mehreren versicherten Managern kann es vorkommen, dass ihre Deckungsansprüche die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme übersteigen. Zu der Frage, wie diese Summe zu verteilen ist, ist nun ein erster obergerichtlicher Beschluss ergangen. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Fall, in dem es um „vorläufige“ Deckungszusagen unter dem Strafrechtsschutzbaustein eines D&O-Versicherungsvertrags ging, beschlossen, dass die Versicherungssumme nach Köpfen unter den Betroffenen aufzuteilen sei. Vieles spricht dafür, dass diese Entscheidung im Kern übertragbar ist.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo