D&O: Urteil zur Verteilung der Versicherungssumme

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  In D&O-Schadenfällen mit mehreren versicherten Managern kann es vorkommen, dass ihre Deckungsansprüche die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme übersteigen. Zu der Frage, wie diese Summe zu verteilen ist, ist nun ein erster obergerichtlicher Beschluss ergangen. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Fall, in dem es um „vorläufige“ Deckungszusagen unter dem Strafrechtsschutzbaustein eines D&O-Versicherungsvertrags ging, beschlossen, dass die Versicherungssumme nach Köpfen unter den Betroffenen aufzuteilen sei. Vieles spricht dafür, dass diese Entscheidung  im Kern übertragbar ist.

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