PKV gegen neues Verfahren bei Medikamentenpreisen

Die im Entwurf für ein Medizinforschungsgesetz vorgesehene Einführung von vertraulichen Erstattungsbeträgen für patentgeschützte Arzneimittel schmeckt den privaten Krankenversicherern (PKV) nicht. Sie warnen vor einer Benachteiligung von Privatversicherten, die ihre Medikamente aus tariflichen Gründen selbst zahlen. Sie müssten sich in einem aufwendigen Verfahren die Differenz zwischen dem Abgabepreis und dem tatsächlich zwischen Herstellern und gesetzlichen Krankenkassen ausgehandelten Preis zurückholen.

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