Legal Eye – Die Rechtskolumne Die BaFin wird digital: Zur Effizienzsteigerung will sie in Zukunft mit den beaufsichtigten Unternehmen möglichst ausschließlich online kommunizieren. Die BaFin ruft per Mitteilung vom 6. März 2024 dazu auf, Unterlagen nur noch elektronisch einzureichen, sofern die Schriftform nicht gesetzlich erforderlich ist. Dass künftig auch Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, elektronisch eingereicht werden sollen, ist nur noch eine Frage der Zeit. Das wird für die Versicherungsunternehmen eine enorme Erleichterung darstellen, aktuell sind aber einige Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten zu klären.
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