Ein langjähriger Direktionsleiter der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) sieht sich nicht als selbstständiger Handelsvertreter, sondern als Scheinselbstständiger und verklagt den Strukturbetrieb. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat nun beschlossen, dass der Fall auf dem zivilrechtlichen Weg entschieden werden muss, nicht bei den Arbeitsgerichten. Würde die Scheinselbstständigkeit festgestellt, könnte der Kläger Sozialversicherungsleistungen nachfordern. Das hätte Auswirkungen für die rund 18.000 DVAG-Vermittler.
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