Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 30. November 2023 trat die neue EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in Kraft. Sie ist von den europäischen Mitgliedstaaten bis zum 30. November 2025 in das jeweilige nationale Recht umzusetzen und ab dem 30. November 2026 anzuwenden. Wie man aus Berlin hört, plant die deutsche Regierung, das betreffende Umsetzungsgesetz zum Anlass zu nehmen, um einige Nachbesserungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/97 (IDD) vorzunehmen und weitere Regelungen zum echten Gruppenversicherungsvertrag in das VVG aufzunehmen.
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