Cyberversicherer könnten es bei Verstößen gegen die IT-Sicherheit bei Unternehmenskunden zunehmend mit Ansprüchen von individuellen Betroffenen zu tun bekommen. Treiber der Entwicklung sind private Rechtsdienstleister, sagte Rechtsanwältin Lea Stegemann von der Kanzlei Noerr auf einer Veranstaltung des deutschen Anwaltvereins in Berlin. Derzeit seien 50.000 Klagen an deutschen Gerichten anhängig.
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