BGH: Versicherer muss für Diesel-Klage zahlen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch im Rechtsstreit zwischen einem Wohnmobileigentümer und seiner Rechtschutzversicherung zugunsten des Kunden entschieden. Der – namentlich nicht genannte – Rechtsschutzversicherer muss für die Kosten einer Klage gegen den Hersteller des Wohnmobils im Rahmen des Diesel-Skandals aufkommen, teilte das Gericht in einer Presseerklärung mit.

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