Wollen Unternehmen, die Opfer einer Cyberattacke geworden sind, Lösegeld zahlen, müssen sie unbedingt darauf achten, ob Sanktionen gegen die Kriminellen vorliegen. Das Thema treibt Unternehmen und ihre Cyberversicherer derzeit stark um, berichtete Paul Malek von der Kanzlei Clyde & Co beim Financial Lines Day. Es sei ein Fehler, zu glauben, dass es deutsche Unternehmen nicht betrifft, wenn Cyberkriminelle auf Sanktionslisten in den USA stehen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo