Die deutschen Versicherer legen Verfassungsbeschwerde gegen eine einwöchige Wartefrist für den Abschluss von Restschuldversicherungen ein. 22 Unternehmen sehen in der Regelung im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes einen Verstoß gegen europäisches Recht, teilt der beteiligte Versichererverband GDV mit. Restschuldversicherungen sollen die Ratenzahlungen bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit fortsetzen, sind wegen hoher Kosten aber seit Langem umstritten.
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