Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist wegen einer Ausschlussklausel zu psychischen Erkrankungen in der Restschuldversicherung gegen die Société Générale Insurance vor Gericht gezogen. Das Landgericht Hamburg hat die Klausel für unwirksam erklärt, da sie zu weit gefasst sei und Versicherte benachteilige. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, als nächstes wird sich das Oberlandesgericht Hamburg mit dem Fall beschäftigen. Bestätigt es das Urteil, könnte das auch eine Signalwirkung für andere Versicherer haben.
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