Legal Eye – Die Rechtskolumne Allmählichkeitsschäden, also Schäden, die sich über einen längeren Zeitraum schleichend entwickeln, verursachen in der Haftpflicht- und der Sachversicherung immer wieder Konflikte. Versicherer lehnen ihre Leistungspflicht nicht selten mit dem Argument ab, der Versicherungsfall sei nicht in der von ihnen versicherten Zeit eingetreten. Doch Urteile zeigen: Der Einwand des Versicherers ist oft nicht gerechtfertigt.
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