Manche Arzthaftpflichtversicherer wollen nicht, dass Ärztinnen und Ärzte gegen sie gerichtete Behandlungsfehler-Vorwürfe außergerichtlich von den Gutachterkommissionen bei den Ärztekammern prüfen lassen. Bei der Gutachterkommission in Nordrhein hat sich die Zahl der Widersprüche durch Versicherer zuletzt deutlich erhöht. Die Versicherer sind an den Kosten der Verfahren beteiligt, haben aber keinen Einfluss auf die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter.
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