Legal Eye – Die Rechtskolumne Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte im Oktober die Meinung geäußert, dass „die Kettensäge anzuwerfen und das Ding wegzubolzen“ sei. Gemeint war das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz (LkSG). Er hat sich damit erneut gegen den bürokratischen Aufwand und für die deutsche Wirtschaft ausgesprochen. Aber profitieren deren Akteure wirklich von einem Wegbolzen des LkSG? Die Umsetzung der EU-Lieferketten-Richtlinie steht kurz bevor und Mensch und Umwelt warten noch immer auf bessere Bedingungen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo