Legal Eye – Die Rechtskolumne Das Insolvenzgeschehen ist ein, wenn nicht gar der wesentliche Risikotreiber für Manager und ihre D&O-Versicherer. Manche D&O-Versicherer versuchen daher, sich im Fall der Insolvenz versicherter Unternehmen schnellstmöglich von dem Risiko zu trennen. Die im Markt verwendeten Klauseln reichen von Sonderkündigungsrechten bis hin zu sogenannten Insolvenzlösungsklauseln, die eine automatische Vertragsbeendigung bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorsehen. Der Bundesgerichtshof hat die Wirksamkeit einer solchen Klausel verneint. Das Urteil hat über den Einzelfall hinaus Auswirkungen.
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