BdV fordert frühere Insolvenz-Information

Kunden des insolventen Insurtechs Element, deren Verträge sich zum Jahreswechsel automatisch verlängert haben, können Prämien nicht einfach mit einem Widerruf der SEPA-Lastschrift zurück auf ihr Konto buchen lassen. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Auch bei einem beantragten Insolvenzverfahren sind sie verpflichtet, die Prämien weiter zu zahlen. Die Verbraucherschützer fordern eine frühzeitigere Information der Versicherten in Insolvenzfällen, damit diese die Chance haben, die Verträge rechtzeitig zu beenden.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit