Kurz vor den Neuwahlen drückt das Bundesfinanzministerium (BMF) beim Thema Infrastrukturquote auf die Tube. Es hat Teile des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II per Verordnung umgesetzt und damit Änderungen an der Anlageverordnung, die für Pensionseinrichtungen und kleinere Versicherer gilt, die nicht der Solvency II-Regulierung unterliegen.
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