Können Unternehmen Vorstände und Geschäftsführer für Kartellbußgelder in Regress nehmen? Mit dieser unter deutschen Gerichten umstrittenen Frage hatte sich der Bundesgerichtshof am Dienstag beschäftigt, aber kein Urteil gefällt. Er will zunächst vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen, ob eine Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder mit europäischem Recht vereinbar ist. Sollte der EuGH diese Frage bejahen, hätte das auch große Auswirkungen auf D&O-Versicherer.
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