Urteil: Eventim darf Ticketpolicen nicht aufdrängen

Die Ticketplattform Eventim darf Nutzerinnen und Nutzer nicht mehrmals nacheinander auf eine kostenpflichtige Ticketversicherung hinweisen und sie dadurch zum Kauf drängen. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg in einem aktuellen Urteil entschieden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Verbraucherschützer sahen eine unzulässige Beeinflussung von Verbrauchern. Hinter der Eventim Ticketversicherung steht die Ergo Reiseversicherung.

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