Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hat einen neuen Brandschutzleitfaden für Recyclingbetriebe veröffentlicht. Er will damit die Prävention von Brandschäden stärken, insbesondere bei Lithium-Ionen-Batterien, die in Einweg-E-Zigaretten verbaut sind. Der GDV sieht in dem Leitfaden einen Schritt zur langfristigen Versicherbarkeit von Unternehmen der Entsorgungswirtschaft.
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Spannender Ansatz mit dem neuen Leitfaden. Mich würde interessieren:
Welche Rolle spielt in diesem Kontext die sichere Lagerung und das kontrollierte Laden von Lithium-Ionen-Akkus, bevor sie überhaupt in den Recyclingprozess gehen? (via Linkedin)