Über die Digitale Rentenübersicht (DRÜ) können Bürgerinnen und Bürger seit vergangenem Jahr ihre Renteninformationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge einsehen. Doch auch Vermittler sollten unbedingt die DRÜ nutzen, sagen Rechtsanwälte der Kanzlei Wirth in einem Gutachten. Eine direkte Verpflichtung gebe es zwar nicht, aber das Tool biete eine haftungssichere Beratungsbasis.
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