Eine Klage in den USA könnte die Schäden durch den Absturz der Air India-Maschine 171 im Juni noch weiter erhöhen. Vier Kläger werfen dem Flugzeughersteller Boeing sowie einem Zulieferer unter anderem grobe Fahrlässigkeit vor. Das ruft die Haftpflichtversicherer der beiden Unternehmen auf den Plan, zu denen die Allianz gehört. Auch D&O-Versicherer sollten den Fall beobachten.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo