Das neue BaFin-Rundschreiben zur Lösegeldversicherung beinhaltet keine materiellen Änderungen, obwohl die Veröffentlichung Anlass geboten hätte, die bestehenden Anforderungen kritisch zu überprüfen, schreibt Dan Schilbach von der Kanzlei Clyde & Co. Versicherer sollten sich mit den Vorgaben in jedem Fall beschäftigen.
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