Der Angriff der Fonds wird brutal sein

Herbert Frommes Kolumne

Die meisten Versicherer geben sich entspannt angesichts der Reform der privaten Altersvorsorge. Dabei muss die Branche ab 2027 mit einem bisher nicht gekannten Angriff von Fonds, Banken und Neobrokern auf Bestände und Neugeschäft rechnen. Die Attacke geht weit über die geförderte Altersvorsorge hinaus und zielt auch auf die betriebliche Altersversorgung, schreibt Herbert Fromme.

Herbert Fromme ist Herausgeber des Versicherungsmonitors

Viele Versicherungsmanager haben in Köln studiert, ihnen ist die Redensart „Et hätt noch immer jot jejange“ aus dem Kölschen Grundgesetz vertraut. Tatsächlich konnte man früher mit diesem Motto als Versicherer ziemlich gut durchs Leben kommen: Viele angebliche Bedrohungen für die Branche stellten sich am Ende als kleine Stolpersteine auf dem Erfolgspfad heraus.

Schon seit einiger Zeit geht eben am Ende nicht alles gut aus. Die Lebensversicherung verliert seit Jahrzehnten Marktanteile bei den Sparangeboten, die Schaden- und Unfallversicherung leidet unter hoher Schadeninflation und wächst vor allem über Preissteigerungen, und veraltete IT-Systeme sorgen für Unruhe nicht nur bei vielen Vorständen, sondern auch bei Mitarbeitenden und der Finanzaufsicht BaFin.

Die Reform der Altersvorsorge, unter der neue Produkte ab Januar 2027 angeboten werden, sorgt endgültig dafür, dass die Lebensversicherer ihre bisher sorgfältig gehüteten Alleinstellungsmerkmale verlieren. Der Sündenfall des Gesetzgebers ist aus Sicht der Versicherer, dass künftig auch das Fondssparen gefördert wird. Die lebenslange Rente, bisher Voraussetzung für Geld vom Staat, kann durch einen Auszahlungsplan bis zum vollendeten 85. Lebensjahr ersetzt werden. Wer schon ein Wertpapierdepot, eine Banking-App oder einen ETF-Sparplan verkauft, kann dem Kunden ab 2027 sagen: Mach das Gleiche, nur staatlich gefördert.

Es wird nicht bei den geförderten Produkten bleiben

Aber der Angriff wird weit über die geförderten Produkte hinausgehen. Mir sind vor allem zwei Felder aufgefallen, in denen Fonds, Banken und Neobroker gerade sehr aktiv werden.

Das erste ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Bisher agieren die Versicherer hier unangefochten. Für viele ist die bAV einer der Märkte, auf die sie sich nach Inkrafttreten der Reform konzentrieren wollen.

Ich glaube nicht, dass die bAV noch lange eine exklusive Domäne der Lebensversicherer bleiben wird. Die Fondsbranche nagt kräftig an dieser Vormachtstellung. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, hat sich gerade dazu geäußert. „Auch in der betrieblichen Altersvorsorge sollten kapitalgedeckte Elemente weiter ausgebaut werden“, fordert Richter. „Im Altersvorsorgedepot, das ab 2027 die Riester-Rente ersetzt, sollten auch arbeitgeberfinanzierte Zahlungen möglich gemacht werden.“

Steuerliche Aspekte werden eine wichtige Rolle spielen

Ob Regierung und Parlament dieser Forderung nachkommen, ist natürlich offen. Aber: In Berlin haben die Versicherer zurzeit wenig Fürsprecher – jedenfalls nicht mehr die selbstverständliche Deutungshoheit, der Trend geht in Richtung Öffnung für den Kapitalmarkt.

Im zweiten Feld, das für große Veränderung sorgen wird, sind die Würfel schon gefallen. Die Reform verändert nicht nur die geförderte Altersvorsorge, sondern auch die steuerliche Behandlung des Ansparens über den geförderten Betrag hinaus.

Bislang gilt: Bei einer privaten Renten- oder Lebensversicherung, auch fondsgebunden, wird der Gewinn bei Auszahlung steuerlich begünstigt, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und der Kunde bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt ist.

Dann ist nur die Hälfte des Unterschieds zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen steuerpflichtig, und zwar mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht mit der Abgeltungsteuer. Die 12/62-Regel ist bisher ein starkes Verkaufsargument für fondsgebundene Lebensversicherungen. Erstens wird die Steuer gestundet,  zweitens kann sie bei 12/62 halbiert werden.

Die Argumente der Versicherer verlieren an Kraft

Für Banken und Fondsgesellschaften dagegen gilt bislang, dass Fondserträge grundsätzlich sofort versteuert werden, auch wenn es Teilfreistellungen gibt. Deshalb können Versicherer auch mit teuren Fondspolicen bislang gegen ETFs und Fondssparpläne bestehen. Ihr Argument: Die laufenden Kosten sind höher, aber die Steuerstundung und die 12/62-Regel können das langfristig ausgleichen. Das muss nicht immer stimmen, ist aber ein mächtiges Argument im Verkauf.

Künftig verliert dieses Argument an Kraft. Denn auch Fondssparer können in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen Kapitalerträge in der Ansparphase steuerfrei auflaufen lassen.

Die Mechanik der Riester-Reform:

Jeder Förderberechtigte kann bis zu 1.800 Euro pro Jahr in die geförderte Altersvorsorge einzahlen. Bei den ersten 360 Euro Eigenbeitrag zahlt der Staat 50 Cent je Euro dazu, also maximal 180 Euro. Für die nächsten 1.440 Euro zahlt er 25 Cent je Euro, das sind weitere 360 Euro. Zusammen ergibt das die maximale Grundzulage von 540 Euro. Dazu kommt für jedes Kind eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro, erreicht bei mindestens 300 Euro Eigenbeitrag.

Dieser geförderte Teil unterliegt steuerlich der klassischen Riester-Logik: Die Beiträge und Zulagen bleiben in der Ansparphase steuerfrei, die Leistungen werden später nachgelagert voll besteuert, soweit sie auf geförderten Beiträgen, Zulagen und den Erträgen daraus beruhen. Dabei wird der dann geltende individuelle Steuersatz angewandt.

Dazu kommt: Pro Altersvorsorgevertrag darf die jährliche Einzahlung insgesamt 6.840 Euro betragen. Davon sind bis zu 1.800 Euro gefördert, der Rest von 5.040 Euro sind ungeförderte Überzahlungen. Grundsätzlich können neben einem Altvertrag bis zu zwei neue Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden.

Wer also zwei neue Verträge nutzt, kann rechnerisch zweimal den ungeförderten Zusatzrahmen von 5.040 Euro im Jahr ausschöpfen. Das hängt natürlich davon ab, ob sich die Sparerin oder der Sparer das leisten kann.

Warum lohnt sich das? Dieses Sparen ist deutlich attraktiver als ein gewöhnlicher ETF- oder Fondssparplan, weil Erträge im zertifizierten Altersvorsorgevertrag während der Ansparphase nicht besteuert werden.

Die Fondsbranche wird ihre Chance nutzen

Bei den nicht geförderten Beiträgen richtet sich die spätere Besteuerung nach der Art der Leistung. Sie nähert sich der Behandlung nicht geförderter, fondsgebundener Lebensversicherungen an, einschließlich 12/62-Regel.

Die Fondsbranche weiß genau, welche Waffe ihr diese Regel in die Hand gibt, und sie wird sie nutzen. Man kann sich schwer vorstellen, wie die Lebensversicherer mit fondsgebundenen Versicherungen dagegen ankommen wollen. Einige verkaufen schon heute direkt Fonds, das wird zunehmen. Aber das eigentliche Produkt Lebensversicherung kommt, jedenfalls für den Altersvorsorgemarkt, erheblich unter Druck.

Der Spruch „Et hätt noch immer jot jejange“ hat eine düstere Pointe. Denn das können nur die sagen, die überlebt haben. Für die, die untergehen, gilt er nicht.

Herbert Fromme

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