Kann die Begehung einer Straftat den Straftäter vor einer persönlichen Haftung schützen? Diese auf den ersten Blick widersinnig anmutende Frage stellt sich mit Blick auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesfinanzhofes, schreibt Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV.
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