In der Kfz-Versicherung sollen die Haftungshöchstgrenzen nach Verkehrsunfällen und die Mindestversicherungssummen in der Haftpflicht erhöht werden. Das Bundesjustizministerium plant zudem Änderungen bei Unfällen mit Leasingfahrzeugen und bei Autos als Tatwaffen. Der GDV sieht die Pläne grundsätzlich positiv.
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