Bei Kooperationen zwischen den einzelnen Anbietern sind die gesetzlichen Krankenkassen schon deutlich weiter als die privaten Krankenversicherer (PKV). Dabei können gerade die PKV-Unternehmen angesichts ihrer geringen Marktmacht von einem einheitlichen Agieren profitieren, sagte Thomas Soltau, Geschäftsführer der Leistungsmanagement-Gesellschaft LM+, auf der Euroforum-Tagung „PKV aktuell und digital“ in Berlin. Bei Zusammenschlüssen müssen die Versicherer aber immer das Kartellrecht im Blick haben, betonte Rechtsanwalt Christoph Peter (Bild). So sei ein konzertiertes Vorgehen bei der Erstattung von Therapien, die nur Privatpatienten offenstehen, kritisch. Auch beim Poolen von Daten legen die Kartellbehörden strenge Maßstäbe an.
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