Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Keramikhersteller Villeroy & Boch ist vor Kurzem vor dem Landgericht Saarbrücken mit dem Versuch gescheitert, Regressforderungen wegen Kartellbußen gegen ehemalige Vorstände durchzusetzen. Das Gericht hat darüber hinaus die Regressfähigkeit von EU-Kartellbußgeldern grundsätzlich in Frage gestellt. Das könnte auch Auswirkungen auf die D&O-Versicherer haben. Ob das Urteil Bestand haben wird, ist allerdings noch unklar.
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