BGH schafft Klarheit zu Auskunftsanspruch

Legal Eye – Die Rechtskolumne

Wenn Versicherungsvertreter ihre Vertriebstätigkeit für einen Versicherer beenden, kommt es immer wieder zum Streit darüber, ob und in welchem Umfang der Vertreter die von ihm vereinnahmten Provisionen während der Stornohaftungszeit zurückzahlen muss – und welche Auskünfte der Versicherer zu den stornierten Verträgen schuldet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich klargestellt, dass der ausgeschiedene Vertreter zwar Auskunft zu sogenannten Ersatzverträgen des Versicherers verlangen kann, sein Auskunftsanspruch aber nicht grenzenlos ist.

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