Kommentar Die Musterklausel des Versichererverbands GDV zum Umgang mit PFAS-Chemikalien sorgt für Streit. Die Klausel sieht zunächst einen Ausschluss für die Stoffe vor. In einem zweiten Schritt können Versicherer und Kunden einen Wiedereinschluss bestimmter Chemikalien vereinbaren. Der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) hält die Klausel für rechtswidrig, der GDV hält dagegen. Der Streit zeigt, dass die Industrie beim Thema PFAS nervöser ist als sie zugeben möchte.
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