Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes im Hinblick vor allem auf das Widerrufsrecht vor. So ist ein Wegfall des sogenannten ewigen Widerrufsrechts geplant, das vor allem die Lebensversicherer immer wieder beschäftigt. Versicherungsexperte Axel Kleinlein kritisiert, dass das Umsetzungsgesetz die EU-Vorgabe auch auf den stationären Vertrieb ausweitet. Gegen andere Regelungen des Entwurfs protestiert er ebenfalls scharf.
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Gerade bei der Altersversorge mit Laufzeiten über viele Jahrzehnte wäre das „Streichen“ §7(4) VVG ein krasser Eingriff in di eVerbraucherrechte und würde die Hilfe und die Unterstützung der „Ratsuchenden“ künftig erheblich erschweren. Danke VM, dass Ihr Euch dem Thema angenommen habt. (via Linkedin)