Im Streit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und der Debeka um einen Stornoabzug in der Lebensversicherung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in vielen Punkten dem Versicherer Recht gegeben. Die Richter halten den Abzug für korrekt beziffert und die Klausel für wirksam. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo