Die geplante europäische Gesellschaftsrechtsform „EU Inc.“ geht mit einer europarechtlichen Regelung der Organhaftung einher. Künftig wird es auch eine europäische Business Judgement Rule geben, also eine Definition des unternehmerischen Ermessensspielraums, die nicht unbedingt mit der deutschen Variante übereinstimmt, schreibt Sören Rettig, Geschäftsführer und COO des D&O-Spezialisten VOV.
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