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Schadenregulierung: Image der Versicherer in Gefahr

Legal Eye – die Rechtskolumne: Spricht man mit Vorständen von Versicherern, erfährt man stets, dass die schnelle Regulierung von Schäden die kostengünstigste sei. Es drängt sich allerdings zunehmend der Eindruck auf, dass diese Tatsache noch nicht zu allen Sachbearbeitern der Schadenabteilung durchgedrungen ist. Missionarischer Eifer im Finden von Gründen für die Ablehnung einer Leistung schadet dem Image der Branche.

Auf dem Prüfstand: Die Schadenregulierung

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Der Wert des Versicherungsschutzes zeigt sich im Schadensfall. Gerade die Schadenregulierungspraxis der Versicherer steht aber regelmäßig in der Kritik. Pauschale Vorwürfe sind unberechtigt und zeigen, dass das Rechtsprodukt Versicherung häufig mit einem Blankoscheck verwechselt wird.

Pseudomakler – never ending story oder happy end?

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Ein Vertreter, der den Anschein erweckt, er sei Makler, muss sich rechtlich auch als solcher behandeln lassen. Bei Maklern, die sich nicht als solche zu erkennen geben, drohen demgegenüber besondere Gefahren. Machen sie im Versicherungsantrag falsche Angaben, um einen Abschluss zu erzwingen, wird das trotzdem dem Kunden zugerechnet. Daran könnte der Bundesgerichtshof bald rütteln.

Wenn schwarze Schafe abfärben

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Wenn sich Vermittler fachlich oder charakterlich als ungeeignet erweisen, sollten Versicherer daraus Konsequenzen ziehen. Doch scheinen einige Gesellschaften das Interesse an vertriebsstarken Mitarbeitern höher zu bewerten als die Sicherung eines ordnungsgemäßen Verhaltens gegenüber den Kunden. Das schadet dem Ruf ehrbarer Vermittler und untergräbt ihre Moral.

Maklerbedingungen: Innovation ohne Verantwortung?

Legal Eye – Die Rechtskolumne: In der Industrieversicherung herrscht intensiver Wettbewerb um die Gunst der Kunden. Das gilt nicht nur unter den Versicherern, sondern auch zwischen den führenden Maklerhäusern. Sie profilieren sich dabei durch die Bereitstellung selbst entwickelter Bedingungswerke. Die Verantwortung für die Angemessenheit und Wirksamkeit der Bedingungen soll nichtsdestotrotz der Versicherer tragen. Das ist zum Scheitern verurteilt: Urheberschaft und Verantwortung sind untrennbar miteinander verbunden.

D&O-Versicherung: Das Rund-um-Sorgen-Paket

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Die D&O-Versicherung bietet den Managern und den Unternehmen Schutz gegen schadenstiftende Handlungen der Manager. Sie fördert dabei Innovationsfreude und die Entscheidungsfähigkeit der Versicherten. Die Handelnden glauben an die Rückendeckung für ihre unternehmerischen Freiheiten. Dann tritt der Versicherungsfall ein.

Rechtsschutzversicherung im Wandel

Legal Eye – die Rechtskolumne: Die Marktstrategien der Rechtsschutzversicherer und der Deckungsumfang ihrer Policen sind inzwischen so unterschiedlich, dass von echter Transparenz für den Verbraucher keine Rede mehr sein kann. Es eröffnet sich ein neues Feld für Konflikte zwischen Rechtsschutzversicherern und ihren Kunden.

Auf die Plätze: Wettlauf um die Versicherungssumme

Legal Eye – die Rechtskolumne: Arcandor, Sachsen LB oder Siemens – bei D&O-Fällen übersteigen die Schadensersatzsummen häufig die zur Verfügung stehenden Versicherungssummen. Die Versicherungsverträge lassen meist offen, wie die Versicherungssumme auf mehrere Versicherte zu verteilen ist. Es kann passieren, dass einzelne Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder leer ausgehen. Versicherer und Versicherungsnehmer sollten deshalb klare Regelungen zur Verteilung der Versicherungssumme treffen.

Ist der Versicherungsnehmer der Dumme?

Legal Eye – die Rechtskolumne: Es kommt immer wieder vor, dass Krankenversicherer höchstrichterliche Rechtsprechung bei ihren Regulierungsentscheidungen nicht berücksichtigen. Die Gesellschaften sollten nicht auf die Unwissenheit ihrer Versicherungsnehmer spekulieren, und auf die Hemmung, anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zu suchen.

Innovation – Fata Morgana der Versicherungswirtschaft

Legal Eye – die Rechtskolumne: Die Klagen über eine mangelnde Innovationsbereitschaft der Versicherer häufen sich. Selbstverständlich sind die Preise für neue Versicherungsprodukte zu hoch und die Produkte selbst zu spät verfügbar. Die Versicherer scheinen dem Ruf nach Innovationen hilflos gegenüberzustehen und können den abstrakten Vorwürfen kaum Fakten entgegensetzen. Aber auch die Strukturen auf Seiten der Versicherungsnehmer stellen ein Hindernis dar.

Zurück in die Zukunft: Änderung des Revisionsrechts

Legal Eye – die Rechtskolumne: Damit Banken und Versicherer nachteilige Urteile des Bundesgerichtshofs nicht in letzter Sekunde verhindern, hat der Gesetzgeber das Revisionsrecht geändert: Ab dem 1. Januar 2014 ist nach Beginn der mündlichen Verhandlung eine Revisionsrücknahme oder ein Anerkenntnis ohne Zustimmung der anderen Partei nicht mehr möglich. Die entscheidende Frage ist, ob die betreffenden Verfahren künftig überhaupt noch zum Bundesgerichtshof gelangen.

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