Nachholbedarf bei alternativer Streitbeilegung

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Streit gehört zum Tagesgeschäft von Versicherern. Umso mehr überrascht, dass sie die Streitbeilegung in Versicherungsverträgen häufig eher beiläufig regeln und die Vorteile alternativer Streitbeilegungsverfahren, insbesondere von Mediations- und Schiedsverfahren, nicht ausschöpfen. Soweit Schiedsklauseln verwendet werden, sind diese zudem nicht selten fehlerhaft oder führen zu Schwierigkeiten in der praktischen Anwendung. Im Vergleich zu anderen Branchen besteht deutlicher Nachholbedarf.

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