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Ein Schutzgesetz verunsichert den Kunstmarkt

 Meinung am Mittwoch  „Ist das Kunst – oder kann das weg?“ – mehr als einmal haben Unkundige diese Frage falsch beantwortet. Doch der respektlose Spruch hat einen wahren Kern: Zumindest juristisch ist nicht definiert, was Kunst ist. Dasselbe gilt für den Begriff des Kulturguts. Die Unschärfe ist brisant, weil aktuell eine Neufassung der Regeln für den grenzüberschreitenden Handel mit Gemälden, Skulpturen oder anderen Kulturgütern im Bundestag diskutiert wird. Die Auswirkungen für Kunstversicherer dürften sich allerdings in Grenzen halten.

Ein seltenes Lob für die PKV

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  In der Vergangenheit haben sich die privaten Krankenversicherer (PKV) nicht mit Ruhm bekleckert, wenn es um Hinweise auf Tarifwechselmöglichkeiten ging. Die Informationen, die Verbraucher erhielten, waren oft unbrauchbar. Die Situation hat sich aber stark verbessert, seit sich ein Großteil der Anbieter zur Einhaltung von Tarifwechsel-Leitlinien verpflichtet hat. Einige Wermutstropfen gibt es aber immer noch: So ist zweifelhaft, ob die in den Leitlinien vorgesehene erneute Gesundheitsprüfung beim Wechsel in einen Tarif mit umfassenderen Leistungen rechtens ist.

Ein voller Terminkalender

 Was die Woche bringt  An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Jahrespressekonferenz bei der SV Sparkassenversicherung, Hauptversammlung der Munich Re, Jahrestagung der Deutschen Aktuarvereinigung und Pressekonferenz der Zurich Deutschland.

Herbert Fromme

Kfz-Versicherung: Digitalisierung in der Realität

 Herbert Frommes Kolumne  In dieser Woche diskutiert die Führungsriege der Allianz über die künftige Strategie. Ein Hebel: Der Konzern will den Vorteil ausspielen, über Erfahrungen von Konzerntöchtern in verschiedenen Ländern zu verfügen. In der Kfz-Versicherung schaut die Allianz gerne nach Italien und in die Türkei. Dabei wäre auch ein Blick aus München 240 Kilometer nach Norden gewinnbringend. Dort sitzt die HUK-Coburg. Sie hat die erste Digitalisierungsrunde klar gewonnen.

Eiopa fordert härtere Regeln für die bAV

 Meinung am Mittwoch  Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hat sich endlich durchgerungen, auch für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) marktnahe Bewertungen in den Büchern, regelmäßige Stresstest und ausreichende Ressourcen für die Beaufsichtigung einzufordern. Das ist ein großer Schritt in Richtung fairem Wettbewerb zwischen der bAV und privaten Versicherungsangeboten. Die Umsetzung der Regeln wird sich aber noch über Jahre hinziehen. Zudem ist Eiopa vor Forderungen nach gemeinsamen Regeln zur Kapitalausstattung zurückgeschreckt.

Brauchen wir Verbraucherschutz?

 The Long View – Der Hintergrund  Staatliche Eingriffe zum Schutz der Verbraucher sind in der Versicherungswirtschaft gerechtfertigt. Die Produkte sind komplex und erklärungsbedürftig. Zudem können Kunden die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners nicht einschätzen, wenn sie auf sich allein gestellt sind. Der Staat sollte allerdings keine Verbraucherschutz-Organisationen fördern, die Anlageberatung betreiben oder Produktempfehlungen aussprechen. Hier wird die Grenze zu systemwidrigen Eingriffen in das Marktgeschehen überschritten.

Der D&O-Deckungsvergleich und Breuers Rettung

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Mit dem Deckungsvergleich zwischen der Deutschen Bank und ihren D&O-Versicherern, über den am 19. Mai die Hauptversammlung des Kreditinstituts abstimmen soll, deutet sich nach 14 Jahren eine Erledigung des D&O-Haftungsfalls Breuer an. Noch nie hat sich die Schadenregulierung eines D&O-Falles derart in die Länge gezogen. Zum einen zeigt der Fall die ausgeprägte Vergleichsleidenschaft in der Versicherungssparte, zum anderen ein neues Herangehen an die Bemessung der Selbstbeteiligung der betroffenen Manager.

Kapitalanlage und Telematik

 Was die Woche bringt  An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Kapitalanlagetag der Süddeutschen Zeitung, Bilanz-Pressekonferenz der HUK-Coburg und Wissenschafttagung des Bunds der Versicherten.

Herbert Fromme

Wohin will die DVAG?

 Herbert Frommes Kolumne  Der Finanzvertrieb DVAG hat starke Zahlen für 2015 vorgelegt. Dem Unternehmen ist es gelungen, in einem sehr schwierigen Markt Umsatz und Gewinn zu steigern. Aber wie nachhaltig ist das Geschäftsmodell angesichts der geänderten politischen Verhältnisse, der Niedrigzinsen und des fundamentalen Umbaus der Branche? Hat sich die DVAG durch ihre einseitige Fixierung auf die Kohl-CDU aus der Debatte um die Altersvorsorge verabschiedet? Und mit welchem Versicherer kann das Unternehmen im Großumbau am besten überleben? Bislang ist es fest verbunden mit der Generali. Aber das Interesse der Allianz an dem Vertrieb ist kein Geheimnis.

M&A: Wie finanzieren Versicherer Megadeals?

 The Long View – Der Hintergrund  Die Konsolidierungswelle in der Versicherungswirtschaft hat an Fahrt aufgenommen, zeigt auch die aktuelle Tabelle über Run-off-Transaktionen im zweiten Halbjahr 2015. In den vergangenen Monaten gab es milliardenschwere Fusionen und Übernahmen (M&A). Die Finanzierung solcher Transaktionen stellt Versicherer vor große Herausforderungen. Denn Eigenkapital ist in Zeiten der EU-Eigenkapitalregeln Solvency II ein knappes Gut. Neben Aktienemissionen, Anleihen und Rückversicherung zur Stärkung der Kapitalquote kommen Private-Equity-Investoren als Kapitalgeber in Betracht. Versicherer können sich auch Instrumente rund um Insurance-Linked Securities nutzbar machen.

EZB-Zinspolitik gefährdet die Lebensversicherung

 Meinung am Mittwoch  Die seit Jahrzehnten durch die Politik geförderte private Altersvorsorge befindet sich in einer Krise – und mit ihr das zentrale Instrument der kapitalbildenden Lebensversicherung. Schuld ist die destruktive Nullzins-Politik der europäischen Zentralbank (EZB), die für einen Rückgang der Zukunftswerte der Sparguthaben sorgt. Wenn die Bundesregierung nicht gegensteuert, drohen schwerwiegende, negative Folgen für die sozialen Sicherungssysteme.

Vorsicht bei vorformulierten Vertragsbedingungen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Im Geschäftsverkehr ist bei vorformulierten Vertragsbedingungen äußerste Vorsicht geboten. Ein Unternehmen, das diese Bedingungen der anderen Vertragspartei übersendet, kommt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen aus der Rolle des Verwenders heraus. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil klargestellt. Wer als Verwender der Bedingungen gilt, kann sich bei einem Rechtsstreit nicht auf die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berufen.

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