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Man kann nicht zwei Herren dienen

 Meinung am Mittwoch  Eine Doppelzulassung von Versicherungsmaklern als Versicherungsberater, wie sie Anfang der Woche diskutiert wurde, ist keine gute Idee. Abgesehen davon, dass Makler laut Gewerberecht nicht rechtlich beraten dürfen, besteht die Gefahr der Rosinenpickerei: Der Vermittler wählt je nach Fall die Vergütungsform, die ihm gerade vorteilhaft erscheint. Zudem besteht der Anreiz, zweimal abzukassieren: Beim Verbraucher für die Beratung und beim Versicherer für die Vermittlung einer Police.

Raucht, Leute!

 Nachschlag – Der aktuelle Kommentar  Deutschland optimiert sich. Immer mehr Menschen werten ihre Körperfunktionen mit Fitnessarmbändern und Apps aus. Manche Versicherer wollen den Trend nutzen und tüfteln an Tarifen, die Kunden für Sport und vitaminreiche Einkäufe belohnen. Ihr Plan: die Gesundheitskosten senken und mithilfe der Fitness-Daten mehr über den Kunden erfahren. Wird also alles besser, wenn Couch-Potatoes Fastfood und Zigaretten verschmähen und stattdessen die Joggingschuhe schnüren? Nicht zwangsläufig. Mancher Versicherer erinnert sich gerne an die Zeiten des Marlboro-Cowboys.

D&O: Vorstand gegen Aufsichtsrat

 Legal Eye – Die Rechtskolumne   Beschuldigen sich Vorstand und Aufsichtsrat gegenseitig, die Verantwortung für eine Pflichtverletzung zu tragen, führt das zu einem unlösbaren Interessenkonflikt beim D&O-Versicherer: Er muss gleichzeitig für den Vorstand und gegen den Aufsichtsrat argumentieren, andererseits aber auch für den Aufsichtsrat und gegen den Vorstand. Aus diesem Grund sollten Vorstand und Aufsichtsrat nicht in einer einheitlichen Police versichert sein und am besten nicht einmal bei derselben Gesellschaft.

Cyber und Telematik

 Was die Woche bringt   An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Marsh-Pressegespräch zu Cyber-Risiken und Vorstellung des neuen VHV-Telematiktarifs.

Herbert Fromme

Cyberdeckung, Asbest und Versichererpleiten

 Herbert Frommes Kolumne  Beim jüngsten Rückversicherungstreffen in Monte Carlo kam es zu einem interessanten, indirekten Schlagabtausch zwischen Swiss Re auf der einen Seite und Munich Re, XL Catlin und anderen Anbietern. Swiss Re hat Zweifel an der Cyberversicherung, die anderen Anbieter halten sie für unerlässlich. Das wirft die Frage auf, ob sich ein Industrieversicherer heute leisten kann, auf Cyber zu verzichten. Oder ob er es sich leisten kann, Cyber zu zeichnen. Das ist nur scheinbar ein Dilemma – die Antwort ist einfach.

Eine Branche zwischen Monte Carlo und Baden-Baden

 Meinung am Mittwoch  Vor einem Jahr begann meine Tätigkeit als Kolumnist mit einem Text, der mit den Worten schloss: „Aber das gehört offensichtlich zu Monte Carlo. Alle Jahre wieder. Fortsetzung folgt.“ Diese Fortsetzung nimmt die alten und neuen Themen vom diesjährigen Rendezvous de Septembre auf: die Überkapazitäten, den weichen Markt und die Konsolidierung. Auch die Intermediäre im Rückversicherungsgeschäft spielten 2015 wieder eine zweifelhafte Rolle.

Freier Dienstleistungsverkehr als schlanke Alternative

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum können in anderen Mitgliedstaaten sowohl im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr als auch über eine Niederlassung tätig werden. Die Gründung und der Betrieb einer Niederlassung sind in der Regel aufwändiger als der reine Dienstleistungsverkehr. Andererseits sind im Dienstleistungsverkehr operative Tätigkeiten im Gastland nur in begrenztem Maße möglich. Zur Umstellung eines bestehenden Niederlassungsgeschäfts auf freien Dienstleistungsverkehr müssen also die Tätigkeiten entsprechend begrenzt oder angepasst werden.

Auswirkungen des LVRG

 Was die Woche bringt  An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: SZ-Fachkonferenz zur betrieblichen Krankenversicherung und die Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten

Herbert Fromme

Markus Rieß und das Marvin-Syndrom

 Herbert Frommes Kolumne  Seit Mittwoch arbeitet Markus Rieß als Vorstandsvorsitzender der Munich Re-Tochter Ergo. In der Münchener Muttergesellschaft setzt man die größten Hoffnungen auf den Mann, der bei der Allianz Deutschland vieles richtig gemacht hat und jetzt die angeschlagene Ergo auf Kurs bringen soll. Leicht wird das nicht, auch wenn Rieß anders als Vorgänger Torsten Oletzky neben seinem Chefposten in Düsseldorf gleichzeitig Mitglied des Vorstands der Muttergesellschaft in München ist. Es besteht die sehr reale Möglichkeit, dass Rieß in Düsseldorf scheitert – wenn er die Belegschaft nicht mitnehmen kann.

Depressive Hunde

 Nachschlag – Der aktuelle Kommentar  Während sich die Assekuranz beim Rückversicherungstreffen in Monte Carlo über so unwichtige Themen wie Cyberversicherungen und Industrie 4.0 austauscht, hat der britische Softwareanbieter Aquarium die eigentliche Wurzel für die Probleme der Branche ausgemacht: Über Tierversicherer bricht demnach eine Flut von Schadenfällen aufgrund von depressiven Hunden herein. Aquarium mahnt dringenden Handlungsbedarf an.

Fallstrick grobe Fahrlässigkeit

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Eine Vertrauensschadenversicherung soll Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten oder strafbaren Handlungen schützen, die von eigenen Mitarbeitern begangen werden. Dazu gehören Vermögensschäden aus Betrug, Untreue und Diebstahl. Seit einigen Jahren bestreiten Versicherer im Schadenfall zunehmend eine Deckung oder zahlen nur einen Teil des Schadens. Sie berufen sich dann darauf, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig ermöglicht habe. Der eingekaufte Versicherungsschutz erweist sich in der Praxis häufig als wertlos.

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