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EuGH begrenzt Kürzung von Betriebsrenten

EU-Staaten sind verpflichtet, einen Arbeitnehmer bei einer „offensichtlich unverhältnismäßigen“ Kürzung seiner Betriebsrente zu schützen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt. Dieser Fall liegt nach Ansicht der Richter dann vor, wenn ein Betriebsrentner nach der Pleite seines früheren Arbeitgebers weniger als die Hälfte der vorgesehenen Rentenzahlung erhält. Gleichzeitig müsse die Mindestsicherung greifen, falls der Betroffene nach den Kürzungen unter die Armutsschwelle rutscht.

Thomas Cook-Entschädigungen bleiben ungeklärt

Die von der Bundesregierung angekündigte Entschädigung von Reisenden, die wegen der Pleite des Veranstalters Thomas Cook ihren Urlaub abbrechen oder nicht antreten konnten, könnte sich verzögern. Der Haushaltsausschuss des Bundestages nahm das Thema kurzfristig von der Tagesordnung. Die Regierung unterstrich aber, dass eine Neuregelung des Versicherungsschutzes für solche Insolvenzfälle bis Oktober unter Dach und Fach sein soll. Das Legaltech Myright klagt unterdessen, weil die Bundesregierung ihre Verantwortung für den unzureichenden Versicherungsschutz nicht rechtlich anerkennt.

BaFin sieht Nachholbedarf bei Risikofrüherkennung

Der neue Paragraf 132 des Versicherungsaufsichtsgesetzes verpflichtet Versicherer dazu, geeignete Verfahren einzuführen, um eine Verschlechterung ihrer finanziellen Lage zu erkennen. Deutet sich an, dass die Unternehmen ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können oder ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet ist, müssen sie die Finanzaufsicht BaFin sofort informieren. Mit der Umsetzung der Vorschrift ist die Behörde aber alles andere als zufrieden. Nach einer Pilotabfrage bei Lebensversicherern und Pensionskassen attestiert sie der Branche erheblichen Nachholbedarf. Auch Versicherern aus anderen Sparten will sie bald auf den Zahn fühlen.

Pensionskassen fehlen im Ernstfall Milliarden

Den Betriebsrenteneinrichtungen in Europa würden 216 Mrd. Euro zur Bedeckung ihrer Verpflichtungen fehlen, sollte es zu einem abrupten Zinsanstieg kommen und die Kapitalanlagen der Unternehmen zugleich massiv an Wert verlieren. Zu diesem Ergebnis kommt die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa. Auch in Sachen Nachhaltigkeit steht es bei den Betriebsrenteneinrichtungen nicht zum Besten, kritisiert Eiopa-Chef Gabriel Bernardino.

Bayern: Leben-Kapitalabfindungen steuerfrei

Bayern will die in Einmalauszahlungen aus Kapitallebensversicherungen enthaltenen Erträge steuerfrei machen. Ein entsprechender Antrag liegt dem Bundesrat am Freitag vor. Begründet wird der Vorstoß mit den Folgen der Niedrigzinsen. Die Branche dürfte den Plan begrüßen, da ihre Policen dadurch attraktiver würden. Bis Ende 2004 waren Kapitalabfindungen aus Lebensversicherungen steuerfrei.

FDP: Freie Hand für Selbstständige bei der Vorsorge

Selbstständige sollen frei entscheiden können, wie sie fürs Alter vorsorgen, fordert die FDP. Der Abgeordnete Johannes Vogel sagte im Bundestag, das müsse auch über eine Riester-Rente möglich sein. Die derzeit für bestimmte Berufsgruppen bestehende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung will die FDP abschaffen. Bei den anderen Bundestagsfraktionen traf der Antrag auf wenig Gegenliebe. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil arbeite mit Hochdruck an einem Gesetz zur Verpflichtung von Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung, sagte eine Sozialdemokratin. Ein Politiker von CDU/CSU verortete den FDP-Antrag im „Wolkenkuckucksheim“.

Bundestag beschließt bAV-Freibetrag

Der Freibetrag für gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner kommt. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Linke verabschiedet. Ab 2020 werden die ersten 160 Euro bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht mehr zur Beitragskalkulation herangezogen – anders als bisher gilt das auch für höhere Renten. Damit reagiert die Koalition auch auf den Unmut über die erhöhte Beitragslast zur gesetzlichen Krankenversicherung seit 2004.

Chinesische Insurtechs auf dem Weg nach oben

In China gibt es deutlich weniger Insurtechs als in den USA, die einzelnen Unternehmen verfügen aber über viel mehr Geld. Angesichts der Tatsache, dass der chinesische Versicherungsmarkt auf dem Weg zum größten der Welt ist, haben die Insurtechs des Landes ein enormes Potenzial, heißt es in einer neuen Studie der Allianz. Aktuell ist ein guter Zeitpunkt, um hier zu investieren, meinen die Analysten.

Steuerberater-Versicherung kappt Garantiezinsen

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung muss die Garantiezinsen in allen Verträgen auf maximal 2,25 Prozent senken. Das hat die Vertreterversammlung am Mittwoch beschlossen. Damit soll die Pensionskasse der steuerberatenden Berufe in Deutschland wieder in der Lage sein, alle Ansprüche ihrer Versicherten auch in Zukunft zu erfüllen. Die Leistungskürzungen gelten nicht nur für künftige Pensionäre, sondern auch für Versicherte, die bereits Rentenzahlungen erhalten. Wie hoch die Einbußen für jeden Kunden genau ausfallen, soll im Januar feststehen.

BaFin liefert Munition beim Provisionsdeckel

Aktuelle Zahlen der Versicherungsaufsicht BaFin zeigen es: Die deutschen Lebensversicherer haben im vergangenen Jahr mehr Vergütung an Versicherungsmakler und -vertreter gezahlt als 2017. Insgesamt stiegen die Abschlussprovisionen von 3,9 Mrd. Euro auf 4,1 Mrd. Euro an. Das gibt den Forderungen des Bundesfinanzministeriums nach einem Provisionsdeckel in der Lebensversicherung Rückenwind. Rückschlüsse lassen sich auch ziehen bei der Provisionshöhe für die umstrittenen Restschuldpolicen.

Berlin entschädigt Thomas Cook-Opfer

In einem bislang einmaligen Schritt hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, die Differenz zwischen der Zahlung durch den Versicherer Zurich und den tatsächlichen Schäden zu ersetzen, die Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook erlitten haben. Das teilte die Bundesregierung am Mittwoch mit. Von der Zurich können die Geschädigten wegen der Beschränkung der Versicherungssumme nur 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlung erwarten.

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