Leute – Aktuelle Personalien Jens Lison (Bild), der im Juli seinen Posten als Firmenkundenvorstand bei der Allianz Versicherung aufgab, wird ab 2019 denselben Posten bei der Württembergischen Versicherung bekleiden. Der Versicherer will das Firmenkundengeschäft ausbauen und hat dafür das entsprechende Ressort gegründet. Außerdem: Der Vermögensverwalter Meag bekommt 2019 einen neuen Vorsitzenden. Matthias Böhm ist neuer Geschäftsleiter für den Bereich Broking beim Assekuradeur Lampe & Schwartze. AIG baut seinen Standort in Hamburg aus, und der Verbraucherbeirat der BaFin hat sechs neue Mitglieder.
Aufsicht & Regeln
Verbände begrüßen ZZR-Vorschlag
Branchenlobbyisten und Verbraucherschützer begrüßen den Verordnungsentwurf für eine Erleichterung bei der Zinszusatzreserve (ZZR). Der Vorschlag läuft auf eine Entlastung der Assekuranz um 15 Mrd. Euro für 2018 hinaus, das Bundesfinanzministerium hatte Verbände um Stellungnahme gebeten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erwartet, dass die Branche die weitere Finanzierung der Reserve nach der Änderung weitgehend ohne die Auflösung von Bewertungsreserven stemmen könnte. Der Bund der Versicherten sieht darin nur eine Übergangslösung. Weitere Maßnahmen zur Besserstellung der Kunden seien nötig, außerdem müsse die Verantwortung der Branche für die derzeitige Situation in der Verordnungsbegründung klar benannt werden, fordert der Verband.
Gonetto kassiert vor Gericht Schlappe gegen BaFin
Der gerichtliche Vorstoß des Start-ups Gonetto gegen die BaFin ist vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag des Online-Maklers abgelehnt. Gonetto wollte sich dagegen wehren, dass die Aufsicht Versicherern, die über Gonetto verkaufen, mit Sanktionen gedroht hatte. Streitpunkt ist, dass Gonetto seine Provisionen mit den Kunden teilt. Das ist durch das Provisionsabgabeverbot untersagt, es gibt jedoch Ausnahmeregelungen – auf die beruft sich der Makler. Gonetto-Chef Dieter Lendle moniert, dass sich die BaFin in das Geschäft von Vermittlern einmischt, für die sie als Aufsicht nicht zuständig ist. Er wird wahrscheinlich weiter gegen die BaFin vorgehen.
Negativer A.M. Best-Ausblick für Großbritannien
Die wichtigsten europäischen Märkte für die Schaden- und Unfallversicherung erhalten von der Ratingagentur A.M. Best einen stabilen Ausblick. Die Ausnahme ist Großbritannien: Hier ist der Ausblick negativ, solange die Unsicherheiten über den EU-Austritt und der Druck auf die technischen Ergebnisse anhalten, sagten Analysten der Ratingagentur bei einer Veranstaltung in Köln. Ein genaues Augenmerk wollen die A.M. Best-Experten außerdem auf Italien legen. Die politischen Unsicherheiten seit der Wahl machen ihnen Sorgen, aber noch ist der Ausblick stabil.
Aetna stößt Geschäft wegen Übernahme durch CVS ab
Der US-Krankenversicherer Aetna wird mit Blick auf die geplante Übernahme durch die US-Drogerie- und Apothekenkette CVS Geschäft an den Gesundheitsdienstleister Wellcare veräußern. Dabei geht es um den Vertrieb sogenannter Medicare Part D-Policen, mit denen sich US-Bürger mit geringem Einkommen über 65 Jahre und Menschen mit Behinderungen gegen die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel versichern können. Aetna will mit dem Verkauf verhindern, dass die US-Behörden den Ende 2017 verkündeten Deal mit CVS kartellrechtlich untersagen.
Heubeck sieht Anpassungsbedarf bei Richttafeln
Der Betriebsrentenberater Heubeck will seine Richttafeln anpassen, die für die Berechnung von Pensionsverpflichtungen deutscher Unternehmen maßgeblich sind. Eine interne Auswertung habe Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt, teilte das Unternehmen mit. Dadurch sei der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt worden. Das hat zur Folge, dass die Pensionsrückstellungen momentan höher sind, als sie eigentlich sein müssten.
Holpriger Weg zur ZZR-Reform
Im Oktober sollen die neuen Regeln für den Aufbau und die Auflösung der milliardenschweren Zinszusatzreserven (ZZR) stehen. Doch aktuell gibt es Murren in der SPD und in SPD-geführten Ministerien. Denn in der CDU gibt es eine Reihe von Abgeordneten, die den Provisionsdeckel ablehnen. Die SPD befürchtet, von der CDU vorgeführt zu werden – sie trägt die ZZR-Änderung mit, aber die Union nicht den für 2019 geplanten Provisionsdeckel.
Regulierungspause mit Tücken
Auf seinem Versicherungstag in Berlin beschwor der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft einmal mehr das Bild einer Branche, die sich im Würgegriff einer überbordenden Regulierung befindet. Der frisch wiedergewählte Verbandschef Wolfgang Weiler (Bild) warb für ein bedachteres Vorgehen. Bisherige Maßnahmen sollten erst einmal bewertet werden, bevor neue in Angriff genommen werden. Der Chef der Finanzaufsicht Felix Hufeld reagierte darauf mit einem süffisanten Verweis auf die seit langem von der Branche erwartete Erleichterung bei der Zinszusatzreserve, die es bei einer Regulierungspause ja nicht geben würde. Der mit Spannung erwartete Staatssekretär im Finanzministerium Jörg Kukies stellte hier baldige Abhilfe in Aussicht – und […]
BVK legt Stellungnahme gegen Provisionsdeckel vor
Der Vermittlerverband BVK hält den von der Regierung angekündigten Provisionsdeckel in der Lebensversicherung für rechtswidrig und will die Fachpolitiker des Bundestags mit einer Stellungnahme davon überzeugen. Verbandspräsident Michael Heinz berichtet von hoffungsvollen Signalen aus Berlin, dass sich der angekündigte Deckel auf die von Banken vermittelten Restschuldversicherungen beschränken könnte. Schließlich seien die Provisionen in Folge des Lebensversicherungsreformgesetzes bereits gesunken. Er kündigte ein striktes Vorgehen gegen Vermittler an, die gegen das Provisionsabgabeverbot verstoßen.
Klamme Lebensversicherer bedienen Mütter
Die Zahlungen der Lebensversicherer an Konzernmütter über Gewinnabführungsverträge beschäftigen die Politiker. Erst befragen die Abgeordneten der Linken die Bundesregierung zur Höhe der Auszahlungen, dann stellen die Grünen mit ihrem Finanzexperten Gerhard Schick die Frage, wieviel davon die 34 Versicherer unter Intensivaufsicht denn abgeben – so sie Gewinnabführungsverträge haben. Die Antwort zeigt: Es waren 2017 267 Mio. Euro, eigentlich nicht sehr viel. Trotzdem falsch, meint Schick. Die Regierungsantwort enthält auch interessante Daten zum Geschäftsvolumen der 34 Gesellschaften.
Gewinnabführungen steigen auf 1,5 Mrd. Euro
Die Lebensversicherer haben vergangenes Jahr eine deutlich höhere Summe über Gewinnabführungsverträge an ihre Obergesellschaften abgeführt, zeigt die Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion. Der Betrag stieg im Vergleich zum Vorjahr um über 400 Mio. Euro. Ende 2017 bestand bei 37 der insgesamt 67 Lebensversicherer, die als Aktiengesellschaft organisiert sind, ein solcher Abführungsvertrag. 2014 waren es noch 28 gewesen. Für die Linke umgehen die Gesellschaften so die mit dem Lebensversicherungsreformgesetz etablierte Ausschüttungssperre für Dividenden. Für den Abgeordneten Hubertus Zdebel sind die Versicherten die „Gelackmeierten“ des Gesetzes.
Allianz-Betrug: „Es gab keine Wegschaumentalität“
Einen Tag nachdem das Landgericht Köln einen ehemaligen Betrugsexperten der Allianz zu 50 Monaten Haft verurteilt hat, ist der Millionenbetrug der Münchener auch auf einer SZ-Fachkonferenz in Köln ein Thema. Es habe bei der Allianz keine Wegschaumentalität gegeben, die Eric B. den jahrelangen Betrug ermöglichte. „Im Leben nicht!“, sagte Burkhard Keese, Finanzvorstand der Allianz Deutschland. Er räumte aber ein, dass die Kontrollen des Versicherers in dem Fall versagten. Bei der Digitalisierung warnte Keese vor neuen Angreifern, die die Branche womöglich noch nicht im Blick hat. Firmen wie der Mitfahrdienst Lyft könnten im Versicherungsgeschäft bald eine Rolle spielen.
Rückversicherungsverträge vor dem Brexit prüfen
Momentan bereiten sich immer mehr Erst- und Rückversicherer auf einen harten Brexit vor, also den Fall, dass Großbritannien ohne Nachfolgeregelung die EU am 29. März 2019 verlässt. Eva-Maria Barbosa von der Kanzlei Norton Rose Fulbright rät, einen besonders genauen Blick in die Klauseln mehrjähriger Rückversicherungsverträge zu werfen. Während aus ihrer Sicht die Zahlung von Altschäden aus bestehenden Verträgen nach deutschem Recht kein Problem darstellt, könnten einige Änderungsklauseln als Neuabschluss gewertet werden. Das wäre unzulässig, wenn der Rückversicherer keine Niederlassung in Deutschland hat.












