Die Versicherer mussten bei ihren Aktieninvestitionen Verluste durch die Brexit-Entscheidung hinnehmen. Operativ sind sie aber nicht so stark betroffen wie die Banken, sagte BaFin-Chef Felix Hufeld bei der ersten Fintech-Konferenz der BaFin. Die Behörde wolle die Geschäftsmodelle der Start-ups im Banken- und Versicherungsbereich nicht durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen im Keim ersticken. Eine Aufsicht light für Fintechs soll es aber auch nicht geben. Hufeld rechnet damit, dass bald mehr Fintechs im Versicherungsbereich auch in die Risikotragung gehen werden.
Aufsicht & Regeln
Brexit: Auch positive Aspekte für deutsche Versicherer
Die deutschen Versicherer hatten sich am Freitag schockiert über die Entscheidung Großbritanniens gezeigt, die EU zu verlassen. Durch die Abwertung des britischen Pfunds dürften die Gesellschaften rund 10 Mrd. Euro verloren haben, schätzt Analyst Carsten Zielke. Mit dem Rückzug der Briten aus der EU könnte allerdings auch der Rückhalt für die Senkung der sogenannten Ultimate Forward Rate unter Solvency II schwinden. Davon würden vor allem deutsche Lebensversicherer profitieren. Dass die Briten Solvency II komplett den Rücken kehren, halten Experten ohnehin für unwahrscheinlich.
Jens Spahn fordert mehr Mut von den Versicherern
Trotz aller regulatorischer Vorgaben sollte die deutsche Versicherungswirtschaft etwas mutiger in ihrer Anlagepolitik sein, findet der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Jens Spahn. Bei der Jahrestagung der privaten Krankenversicherer (PKV) in Berlin forderte er die Branche auf, verstärkt über Investitionen jenseits von Zinsprodukten nachzudenken und zumindest einen winzigen Teil der Rücklagen auch in Wagniskapital zu stecken. Die Versicherer sollten nach Ansicht von Spahn angesichts der Herausforderungen durch die Digitalisierung die Kooperation mit Fintechs suchen. Der PKV-Verbandsvorsitzende Uwe Laue betonte, dass die PKV bereits in der Vergangenheit ihre Reformfähigkeit unter Beweis gestellt habe.
Run-off: „Nicht das Ende des Abendlandes“
Wenn sich Versicherer aus einem bestimmten Geschäftsfeld zurückziehen wollen, stellt sich die Frage, was mit dem geschlossenen Bestand passiert. Sie können die Verträge abwickeln oder aber veräußern – zum Beispiel an einen darauf spezialisierten Run-off-Anbieter. Vor einer Bestandsübertragung prüft die BaFin allerdings, ob der Kunde dadurch nicht benachteiligt ist, betonte ein BaFin-Mitarbeiter auf einer Veranstaltung des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft. Dabei spielt neben der wirtschaftliche Lage des Käufers auch dessen Reputation eine Rolle.
IT-Sicherheitsgesetz: Versicherer kaum betroffen
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz will die Bundesregierung Betreiber kritischer Infrastrukturen resistenter gegen IT-Störfälle machen. Dazu zählt neben Sektoren wie Energie, Wasser und Ernährung auch die Versicherungswirtschaft. Dennoch wird sich die Betroffenheit für die Assekuranz in Grenzen halten, glaubt Anwalt Detlef Klett von der Kanzlei Taylor Wessing. Er hält es für möglich, dass die Versicherer in den nachfolgenden Rechtsverordnungen zum Gesetz gar nicht mehr auftauchen. Grund ist eine Studie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, das die Gesellschaften bei genauerer Prüfung als nicht kritisch einstuft.
Assekurata: Wenige Run-off-Anbieter überleben
Die Ratingagentur Assekurata sieht angesichts der Herausforderungen durch Solvency II und Niedrigzinsen einen wachsenden Markt für Run-off-Gesellschaften. Allerdings sind die Anforderungen an diese Spezialisten hoch. Nicht alle der Unternehmen, die derzeit in dem Geschäft aktiv sind, werden erfolgreich sein. Gleichzeitig hat Assekurata die Forderung nach Nachbesserungen bei der Zinszusatzreserve bekräftigt.
Britische Makler profitieren von Honorar
Die britischen Vermittler haben seit dem Verbot von Provisionen bei Vorsorge- und Anlageprodukten zum 1. Januar 2013 weniger Kunden und verdienen mehr, berichtete der Chef des Maklervertriebs von Standard Life Christian Nuschele auf einer Veranstaltung des Maklerverbandes VDVM in Berlin. Insofern sei die Umstellung auf die Honorarberatung ein Erfolgsmodell. Allerdings haben seitdem weniger Briten Zugang zu Beratung. Das ist der Grund, warum VDVM-Vorstand Hans-Georg Jenssen nichts von einem Provisionsverbot in Deutschland hält.
BGH-Urteil: Makler erwägt Verfassungsbeschwerde
Der Bundesgerichtshof hat die Urteilsbegründung für seine Entscheidung veröffentlicht, einem Versicherungsmakler die Schadenregulierung zu verbieten. Das Gericht analysiert dabei ausführlich die Rolle der Versicherungsmakler und kommt zu dem Schluss, dass zumindest in diesem Fall die Gefahr eines Interessenkonflikts gegeben ist. Geklagt hatte die Rechtsanwaltskammer Köln gegen den Bonner Versicherungsmakler Versteegen. Der Makler prüft nach Angaben des Verbands Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil. „Wir würden unser Mitglied dabei unterstützen“, sagte Hans-Georg Jenssen, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VDVM. Seiner Ansicht nach ist das Urteil problematisch für viele Makler, aber ein herber Schlag gegen die Fintechs.
Grüne wollen Neuanfang bei Riester
In ihrem Abschlussbericht geht die Rentenkommission der Grünen mit der Riester-Rente hart ins Gericht. Die geförderte private Altersvorsorge sei in der bisherigen Ausgestaltung gescheitert, schreiben die Experten mit Hinblick auf Verbreitung, Kosten und Rendite. Während einige Kommissionsmitglieder die Förderung im Neugeschäft komplett einstellen wollen, ist eine andere Gruppe für eine Neuausrichtung auf die Bedürfnisse von Geringverdienern. Im Zentrum des Abschlussberichts steht die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Dafür wollen die Grünen Selbstständige und andere bisher ausgenommene Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherungspflicht einbeziehen.
Pensionskassen: BaFin betont Arbeitgeberhaftung
Angesichts der angespannten Situation bei Pensionskassen könne es passieren, dass in manchen Fällen die Arbeitgeberhaftung greift, warnte Versicherungsaufseher Frank Grund auf dem Rückversicherungssymposium der Technischen Hochschule Köln. Zu dem Fall der Neue Leben Pensionskasse, die ihren Rechnungszins absenken musste, äußerte er sich nicht. Grund kündigte an, dass die BaFin sich spätestens im Juli zu den Solvenzzahlen der Versicherer nach Solvency II äußern wird.
Mangelware Netto-Tarife
Die Kritik am Provisionssystem reißt nicht ab. Politiker und Verbraucherschützer sehen die Gefahr, dass Vermittler nicht das beste Produkt empfehlen, sondern das mit der höchsten Provision. Während der Vermittlerverband BVK die Provision verteidigt, denkt mancher Vermittler über den Umstieg auf Honorar nach. Allerdings bieten viele Versicherer keine Netto-Tarife an.
Allianz: Regulierung behindert Digitalisierung
Bei der Digitalisierung ist die starke Regulierung des Versicherungsmarktes für die etablierten Anbieter Segen und Fluch zugleich. Die Vielzahl an Vorschriften hält einerseits Unternehmen wie den Internet-Giganten Google fern. Andererseits behindere sie aber auch Versicherer in ihrem Bemühen, kundenfreundlicher zu werden und Prozesse effizienter zu gestalten, sagte Allianz Leben-Vorstand Alf Neumann auf einer Konferenz in Köln. Peter Schneider, Geschäftsführer beim Analysehaus Morgen & Morgen, forderte eine höhere Beratungsqualität bei neuartigen Lebenspolicen.











