Die Bundesregierung sieht keinen Grund zur grundlegenden Kritik an der Schadenabwicklungspraxis der Assekuranz. Die Fachanwälte – die mehrheitlich für Geschädigte arbeiten und nicht für Versicherer – halten dagegen.
Die Bundesregierung sieht keinen Grund zur grundlegenden Kritik an der Schadenabwicklungspraxis der Assekuranz. Die Fachanwälte – die mehrheitlich für Geschädigte arbeiten und nicht für Versicherer – halten dagegen.