Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hält den Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) grundsätzlich für gelungen. Falsch findet der Verband, dass bei der sogenannten Nahles-Rente keinerlei Garantien erlaubt sind. Der Chef der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Heribert Karch sieht in dem Garantieverbot dagegen einen zentralen Baustein. Der Gesetzentwurf hat aus seiner Sicht das Zeug, in Deutschland für einen Paradigmenwechsel nach internationalem Vorbild zu sorgen. Allerdings fordert er eine deutliche Anhebung des von Sozialabgaben befreiten Sparbetrags in der bAV.
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Clark bietet bAV für Start-ups an
Auch Insurtechs brauchen eine Altersvorsorge. Das dachte sich der digitale Versicherungsmakler Clark und hat mit der Allianz einen Rahmenvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) für seine Mitarbeiter ausgehandelt. Weil viele Start-ups keine bAV haben, bietet das Unternehmen den Vertrag jetzt auch anderen Fintechs an. In dem Inkubator Finleap, aus dem auch Clark hervorgegangen ist, hat der Makler einen ersten Kunden gefunden.
Regierung drückt bei bAV-Reform aufs Tempo
Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorgelegt. Er soll vor allem für eine stärkere Verbreitung der bAV bei kleineren Unternehmen und Geringverdienern sorgen. Die Grundidee der sogenannten Nahles-Rente ist eine Enthaftung der Arbeitgeber, wenn sie mit den Gewerkschaften kooperieren. Ergänzt wird sie unter anderem mit einem Fördermodell für Geringverdiener und der Einführung eines Freibetrags bei der Anrechnung der Rente auf die Grundsicherung. Jetzt haben die Verbände drei Wochen Zeit, sich zum Gesetzentwurf zu positionieren. 2017 soll das Gesetz verabschiedet werden.
bAV: Wachstum nur für richtig aufgestellte Anbieter
Meinung am Mittwoch Viele Versicherer verschenken heute die Chance auf attraktive Kunden, nachhaltiges Wachstum und bilanzielle Solidität im deutschen Lebensversicherung-Markt – weil sie in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) nicht richtig aufgestellt sind. Eine klare Strategie, konsequente Digitalisierung, erfolgsorientierte Vergütung und neue IT-Systeme sind vonnöten. Für Anbieter mit Nachholbedarf drängt die Zeit. Denn der Markt wird sich nach der geplanten bAV-Reform noch schneller entwickeln.
Nahles-Rente: PSV will nicht für Insolvenzen haften
Um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung anzukurbeln, will Arbeitsministerin Andrea Nahles gemeinsame Einrichtungen der Tarifparteien schaffen. Sie sollen anstelle der Arbeitgeber für die Betriebsrenten haften. Gehen die Einrichtungen Pleite, soll der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) für die Insolvenzsicherung der Renten zuständig sein, schlägt ein Gutachten vor. Der PSV will diese Aufgabe aber nicht übernehmen, betonte der Verein auf seiner Mitgliederversammlung. Die neuen bAV-Einrichtungen brächten neue Risiken mit sich und passten nicht in das bisherige System, kritisierte PSV-Vorstand Hans Melchiors.
GDV: Private Vorsorge trotz Mehrarbeit alternativlos
Der GDV hat berechnen lassen, wie stark eine Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters von derzeit 64,2 Jahren auf 67 Jahre die Rentenkasse entlasten würde. Gelingt das bis 2040, werden Steuermittel in Milliarden-Höhe frei. Die sollten nach dem Willen des Verbandes in die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung investiert werden. An der zusätzlichen Vorsorge kommt aus Verbandssicht nämlich niemand vorbei. Mit der Untersuchung positioniert sich der Verband in der aktuellen Rentendiskussion.
BaFin sieht Pensionskassen in Gefahr
Nicht nur Lebensversicherer befinden sich aufgrund der Niedrigzinsen stark unter Druck. Die Situation setzt Pensionskassen noch viel stärker zu, glaubt die Finanzaufsicht BaFin. Während Versicherungsaufseher Frank Grund die Lebensversicherer noch als mittelfristig stabil betrachtet, sieht er auf die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung Probleme zukommen. Einzelne Pensionskassen könnten bald nicht mehr aus eigener Kraft ihre Leistungen in voller Höhe erbringen. Arbeitgeber müssten Geld nachschießen, fordert Grund.
Lebensversicherer und bAV driften auseinander
Legal Eye – Die Rechtskolumne Am 22. April 2016 ist die Mehrzahl der nationalen Verordnungen in Kraft getreten, die nach dem neuen Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vorgesehen sind, das seit dem 1. Januar gilt. Dadurch vollzieht sich aufsichtsrechtlich die Spaltung von Versicherern einerseits und den verschiedenen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) andererseits. Diese Entwicklung wirkt sich auch auf die Diskussion um die betriebliche Altersversorgung und die Rolle der von Lebensversicherern angebotenen Direktversicherungen aus, die in Deutschland gerade in eine entscheidende Phase mündet.
bAV-Entwurf soll vor der Sommerpause kommen
Die Bundesregierung zeigt sich entschlossen, die geplante Reform der betrieblichen Altersversorgung vor Ablauf der Legislaturperiode 2017 zum Abschluss zu bringen. Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Arbeitsministerium, stellte auf einer Podiumsdiskussion in Berlin einen Referentenentwurf vor der parlamentarischen Sommerpause in Aussicht. In Verbindung mit einem Opting-Out könne die sogenannte Nahles-Rente zu einem Erfolgsmodell werden, sagte sie. Wie Unternehmen ohne Tarifbindung erreicht werden können, werde von der Politik derzeit noch diskutiert.
Aba fordert rasches bAV-Gesetz
Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) fordert nach der Veröffentlichung zweier Gutachten zur Reform der bAV einen darauf aufsetzenden Gesetzentwurf bis zur Sommerpause. Angesichts der insgesamt zu geringen zusätzlichen Vorsorge der Deutschen sei die Stärkung von Betriebsrenten noch in der laufenden Legislaturperiode dringend nötig, sagte Aba-Chef Heribert Karch. Die auf dem Tisch liegenden Vorschläge hält er in der Summe für vielversprechend. Voraussetzung für den Erfolg sei aber die Klärung strittiger Punkte im Rahmen eines Runden Tisches.
bAV: Unwissenheit hält kleine Unternehmen ab
Ein Gutachten im Auftrag des Finanzministeriums zeigt, dass die Gründe für die stagnierende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei kleineren Unternehmen und Geringverdienern weniger komplex sind als gedacht. Bei Arbeitgebern sind es vor allem das Informationsdefizit und die fehlende Bereitschaft, dieses zu beseitigen. Geringverdienern fehlt – wenig überraschend – dagegen oft das Geld. Die von der Regierung als zentraler Hinderungsgrund ausgemachte Arbeitgeberhaftung spielt nur eine untergeordnete Rolle.










