Beim Krankenhaushaftpflichtversicherer Relyens entfallen 3,3 Prozent der gemeldeten Schäden auf vermeidbare schwere medizinische Fehler wie eine im Bauchraum vergessene Schere. Das zeigt eine Auswertung von mehr als 10.000 Versicherungsansprüchen in vier Ländern, darunter Deutschland. Diese seltenen Ereignisse können gravierende Folgen haben und neben menschlichem Leid hohe Kosten verursachen. Relyens macht sich dafür stark, länderübergreifend aus diesen „Never Events“ zu lernen.
Archiv ‘Behandlungsfehler’
Versicherer skeptisch bei Streitschlichtung
Manche Arzthaftpflichtversicherer wollen nicht, dass Ärztinnen und Ärzte gegen sie gerichtete Behandlungsfehler-Vorwürfe außergerichtlich von den Gutachterkommissionen bei den Ärztekammern prüfen lassen. Bei der Gutachterkommission in Nordrhein hat sich die Zahl der Widersprüche durch Versicherer zuletzt deutlich erhöht. Die Versicherer sind an den Kosten der Verfahren beteiligt, haben aber keinen Einfluss auf die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter.
DÄV warnt vor steigenden Arzthaftpflichtschäden
Kommt es in der Arzthaftung zu einer generellen Umkehr der Beweislast, erhöht sich die Zahl der Schäden in der Arzthaftpflichtversicherung, erwartet Jörg Kieker, Vorstand der Deutschen Ärzteversicherung. Die Folge wären steigenden Prämien für die Ärzte – manche könnten aus der Versorgung aussteigen, prognostizierte er beim 7. Kölner Medizinrechtstag. Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt warnte vor einer unverhältnismäßigen Belastung der Ärzte durch Dokumentationspflichten.
Heilwesen-Insurtech Antevis startet in Deutschland
Nachdem das auf Heilwesen-Haftpflichtfälle spezialisierte französische Insurtech Antevis im vergangenen Jahr nach Spanien und Italien expandiert war, wird es nun auch in Deutschland aktiv. Das 2020 vom Kölner Schadenmanager Actineo und dem französischen Heilwesenversicherer Sham gegründete Unternehmen will Akteure aus der Versicherungsbranche und dem Heilwesen bei der Digitalisierung und Bewertungen von Personenschäden nach Behandlungsfehlern unterstützen.
Rekordschaden in Krankenhaushaftpflicht
In einem Vergleich vor dem Landgericht Köln hat sich das Evangelische Krankenhaus Bergisch Gladbach verpflichtet, einem Patienten wegen eines Behandlungsfehlers 550.000 Euro zu zahlen. Dem Mann hatte nach einer Gefäßbehandlung das linke Bein amputiert werden müssen. Für deutsche Verhältnisse ist das eine Rekordsumme, in früheren Fällen sind höchstens 35.000 Euro geflossen. Der Makler Ecclesia sieht den Grund in der besonderen Komplexität des Falls und seiner Folgen. Ein Markttrend zu höheren Vergleichssummen lasse sich daraus nicht ableiten.
Schlichtung bei Arzthaftpflicht nicht immer geeignet
Wenn Arzthaftpflichtversicherer beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler dem Arzt von der Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren abraten, muss das nicht Ausdruck einer grundsätzlichen Verweigerungshaltung sein. Nach den Erfahrungen der Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe können die Versicherer dafür durchaus gute Gründe haben. So kann ein Sachverhalt so strittig sein, dass ihn die Kommissionen mit ihren Möglichkeiten gar nicht aufklären können. Grundsätzlich hat es sich für die Schlichtungsstelle bewährt, die Versicherer bei den Verfahren von Anfang an mit an den Tisch zu holen.
Ecclesia: Markt für Klinikhaftpflicht funktioniert
Die Prämien für Krankenhaushaftpflichtdeckungen steigen zwar wegen der höheren Schadenkosten pro Fall weiter an, aber der Markt funktioniert hierzulande im Gegensatz zu anderen Ländern. Das sagte Manfred Klocke, Hauptgeschäftsführer des auf das Gesundheitswesen spezialisierten Maklers Ecclesia, vor Journalisten in Berlin. Der steigende Schadenaufwand hatte in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass sich Anbieter aus dem Bereich verabschiedet hatten. Nach Klockes Angaben sind bundesweit neun Anbieter aktiv. Georg Baum von der Deutschen Krankenhausgesellschaft fordert für die Kliniken Erleichterungen bei der Versicherungssteuer und Regressen durch die Krankenkassen.
Angespannter Markt
Was die Woche bringt An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Pressekonferenz von Ecclesia und Deutscher Krankenhausgesellschaft, Ostern.
BGH stärkt Patienten in Arzthaftungsverfahren
Mit einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Position der Patienten in Arzthaftungsfragen deutlich gestärkt. Wenn der Patient wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eine der Schlichtungsstellen anruft, die bei den Ärztekammern angesiedelt sind, hemmt das die Verjährungsfrist. Die Karlsruher Richter weisen darauf hin, dass dieser Grundsatz unabhängig davon gilt, ob der Arzt oder sein Haftpflichtversicherer dem Schlichtungsverfahren zugestimmt haben – und zwar auch dann, wenn die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle eine solche Zustimmung ausdrücklich zur Voraussetzung einer Schlichtung macht.
Ärztliche Schlichtungsstellen kritisieren Versicherer
Eine von den Versicherern nach ihrem Code of Conduct entwickelte Einwilligungs- und Schweigepflichtsentbindungserklärung für Patienten, die in Arzthaftungsverfahren verwendet wird, hat zum Streit zwischen den Versicherern und den ärztlichen Gutachterkommissionen geführt. Die Gutachter bemängeln, dass für die Erklärung eine gesetzliche Grundlage fehle. Sie werfen den Versicherern vor, die Schlichtungsverfahren unnötig zu erschweren. Jetzt suchen die beiden Seiten nach einer gemeinsamen Lösung.
Arzthaftpflichtversicherer sitzen mit am Tisch
Eine frühe Einbeziehung der Versicherer in die Arbeit der Schlichtungsstellen zur Prüfung von ärztlichen Behandlungsfehlern ist sinnvoll. Zu diesem Ergebnis kommt die Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Nach ihren Erfahrungen macht ein solches Vorgehen die Regulierung für die Patienten leichter. Gleichzeitig ist es aus Sicht der Versicherer offenbar positiv, wenn sie von Anfang an Fragen und Anregungen in das Verfahren einbringen können.
Ärztekammer holt Versicherer ins Boot
In Westfalen können sich die Haftpflichtversicherer künftig an den Verfahren der Gutachterkommission zur Prüfung von Behandlungsfehlern beteiligen. Das sieht die neue Satzung des Gremiums vor, die ab Juli gilt.











