An dieser Stelle nehmen wir die Themen der kommenden Woche in den Blick und stellen wichtige Branchentermine vor. Dieses Mal: Dringend benötigte Pause für Versicherer und Vorbereitung auf Diskussionen mit dem Vertrieb
Archiv ‘Beratungspflichten’
Eiopa will vereinfachte Beratungsprozesse prüfen
Nach der ersten EU-weiten Mystery-Shopping-Aktion für Versicherungsanlageprodukte will die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa mögliche Vereinfachungen im Beratungsprozess prüfen. Offenbar gibt es nur einen bedingten Zusammenhang zwischen der Gründlichkeit der Verkaufsgespräche und der Frage, wie gut das vermittelte Produkt die Kunden-Bedürfnisse erfüllt. Die mit der Zeit gestiegenen Anforderungen an die Beratung, die auch die Komplexität stetig erhöht haben, könnten sich demnach kontraproduktiv auf den Kundennutzen auswirken.
ESG-Beratung: Check24 sticht Vermittler aus
Das Thema Nachhaltigkeit ist in der Gesellschaft fast allgegenwärtig. In einem Bereich allerdings ist es auffällig abwesend: bei der Beratung zu Versicherungen. Das zeigt eine Studie des Beraters EY. Fast 80 Prozent der Vermittlerinnen und Vermittler fragen nicht wie vorgeschrieben die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden ab. Das ist nicht nur schlecht, weil es gegen die IDD verstößt, sondern auch weil das Vergleichsportal Check24 es deutlich besser macht. Die Schuld dafür liegt aber auch bei den Versicherern.
Deutsche IDD-Umsetzung: „Oft nicht gut genug“
Die deutsche Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie IDD hat viele Mängel. Sie sei oft nicht gut genug, sagte Matthias Beenken, Professor für Versicherungswirtschaft an der TH Dortmund, bei der Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten. Ihn stört vor allem ein Übersetzungsfehler bei den Aus- und Weiterbildungsauflagen, sowie die Tatsache, dass nicht gleiche Beratungspflichten für Vermittler und Versicherer gelten. Auf europäischer Ebene kritisiert er die Detailverliebtheit.
Wie digitale Versicherer Rechtsrisiken vermeiden
Legal Eye – Die Rechtskolumne Es gibt immer mehr Möglichkeiten, Policen automatisiert abzuschließen, ohne dass ein Mensch an dem Prozess mitwirkt. Das gilt im Privatkundenbereich, aber auch zunehmend in der Gewerbeversicherung. Für digitale Versicherer ist es aber nicht einfach, das mit den Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten in Einklang zu bringen, die noch aus einer Zeit vor der Digitalisierung stammen. Clevere Anbieter können diesen Widerspruch aber auflösen.
Check24 muss nachbessern
Das Berufungsverfahren in der Auseinandersetzung zwischen dem Vermittlerverband BVK und dem Vergleichsportal Check24 hat sein vorläufiges Ende gefunden. Es bleibt bei der Entscheidung der Vorinstanz, dass Check24 seinen Maklerstatus deutlicher herausstellen muss als bisher und bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs vor dem Vertragsabschluss mehr Kriterien abfragen muss. Der BVK verbucht die Entscheidung als Sieg, Check24 sieht sein Geschäftsmodell dagegen in zweiter Instanz bestätigt.
Noch viele Unklarheiten bei der IDD
Bis zum Frühjahr 2018 soll die neue Vermittlerrichtlinie Insurance Distributive Directive (IDD) von den Mitgliedsstaaten der europäischen Union in geltendes Recht umgesetzt werden. Das dazugehörige Konsultationspapier der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa bietet aber noch viele Unklarheiten, wie Versicherer und Vermittler die Regeln konkret umsetzen sollen, kritisierte Hans-Georg Jenssen, Vorstand beim Verband Deutscher Versicherungsmakler, auf der Vermittlermesse DKM in Dortmund. Zudem forderte er Nachbesserungen beim Umgang mit Insurtechs.
Unterm Strich schlecht beraten
Legal Eye – Die Rechtkolumne Das Versicherungsvertragsgesetz sieht bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen besondere Beratungs- und Dokumentationspflichten vor. Unter anderem sollen Vermittler die individuellen Umstände des Verbrauchers hinreichend einbeziehen. In der Praxis kann davon aber keine Rede sein. Viele Dokumentationen erschöpfen sich im schematischen Ankreuzen bestimmter Themenfelder oder enthalten eine Fülle standardisierter Satzbausteine. Leidtragende sind am Ende die Kunden, denen im Streitfall die von ihnen unterzeichnete Dokumentation auf die Füße fällt.







