Seit Inkrafttreten der EU-Eigenkapitalregeln Solvency II am 1. Januar 2016 brauchen Rückversicherer aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums für den Verkauf von Deckungen an deutsche Kunden grundsätzlich die Erlaubnis der BaFin und eine Niederlassung in Deutschland. Ausgenommen sind Anbieter aus der Schweiz, Bermuda und Japan. Bei Anbietern aus anderen Drittstaaten dürfen Gesellschaften Rückdeckungen nur über die sogenannte Korrespondenzversicherung abschließen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, klärt die BaFin in einer Auslegungshilfe. So dürfen unter bestimmten Bedingungen auch deutsche Vermittler tätig werden. … Lesen Sie mehr ›
Archiv ‘Europäischer Wirtschaftsraum’
Moody’s: Brexit trifft vor allem britische Versicherer
Ein Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union könnte sich negativ auf die Ratings der Versicherer auswirken, die in dem Land Geschäfte machen, glaubt die Ratingagentur Moody’s. Allerdings wird ein sogenannter Brexit sich nur moderat auf die Kennzahlen der Unternehmen auswirken. Die operativen Konsequenzen könnten die Versicherer bewältigen, allerdings nehmen die regulatorischen Unsicherheiten zu. Die Volatilitäten an den Finanzmärkten steigen, das wird die Kapitalisierung vor allem britischer Lebensversicherer schwächen. … Lesen Sie mehr ›