Archiv ‘Henning Schaloske’

Clyde wirbt Anwälte bei Noerr ab

 Leute – Aktuelle Personalien  Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Londoner Großkanzlei Clyde & Co. kommt nach Deutschland. Die Briten haben dafür ein Team unter der Leitung des bekannten Versicherungsrechtlers Henning Schaloske bei der Kanzlei Noerr abgeworben. Das Düsseldorfer Büro soll Ende August den Betrieb aufnehmen. Die Deutschlandpräsenz der global agierenden Kanzlei setzt deutsche Großkanzleien erheblich unter Druck, ihrerseits den Ausbau internationaler Netzwerke zu forcieren. … Lesen Sie mehr ›

D&O-Versicherer müssen für mehr Transparenz sorgen

Am 17. und 18 September 2014 hat der Deutsche Juristentag in Hannover die Reform der Organhaftung diskutiert. Er ist dabei sowohl hinsichtlich des materiellen Haftungsrechts als auch der Anspruchsdurchsetzung zu begrüßenswerten, ausgewogenen Beschlüssen gelangt. Beunruhigend ist hingegen, dass die D&O-Versicherung mehr als „Störenfried“ denn als Teil der Lösung wahrgenommen wird. Hier sind die D&O-Versicherer gefragt, für mehr Transparenz und Verständnis zu sorgen. … Lesen Sie mehr ›

Versicherbarkeit von Geldstrafen und Geldbußen

Legal Eye – die Rechtskolumne: In der D&O-Versicherung wird seit jeher diskutiert, ob und in welchem Rahmen Geldstrafen oder Geldbußen versicherbar sind. In jüngster Zeit wird der Ruf nach einer Deckung solcher Sanktionen auch über die D&O-Versicherung hinaus lauter. Dazu trägt die geplante Einführung des Unternehmensstrafrechts bei. Die Versicherer sind indes gut beraten, an der bisherigen, eher restriktiven Linie festzuhalten. … Lesen Sie mehr ›

Versicherungsvermittlung: Nur ein Tipp?

Legal Eye – die Rechtskolumne: Auf der Suche nach neuen Vertriebskanälen setzen Versicherer immer wieder auf Kooperationen mit Handelsketten oder Onlinehändlern. Die Kooperationspartner sollen dabei lediglich als sogenannte Tippgeber und nicht als Versicherungsvermittler auftreten. Solchen Praktiken hat der Bundesgerichtshof Grenzen gesetzt. Künftig bedarf es noch größerer Sorgfalt bei der Ausgestaltung des Vertriebs, damit die Grenze zur erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittlung nicht überschritten wird. … Lesen Sie mehr ›

Nachholbedarf bei alternativer Streitbeilegung

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Streit gehört zum Tagesgeschäft von Versicherern. Umso mehr überrascht, dass sie die Streitbeilegung in Versicherungsverträgen häufig eher beiläufig regeln und die Vorteile alternativer Streitbeilegungsverfahren, insbesondere von Mediations- und Schiedsverfahren, nicht ausschöpfen. Soweit Schiedsklauseln verwendet werden, sind diese zudem nicht selten fehlerhaft oder führen zu Schwierigkeiten in der praktischen Anwendung. Im Vergleich zu anderen Branchen besteht deutlicher Nachholbedarf. … Lesen Sie mehr ›

Maklerbedingungen: Innovation ohne Verantwortung?

Legal Eye – Die Rechtskolumne: In der Industrieversicherung herrscht intensiver Wettbewerb um die Gunst der Kunden. Das gilt nicht nur unter den Versicherern, sondern auch zwischen den führenden Maklerhäusern. Sie profilieren sich dabei durch die Bereitstellung selbst entwickelter Bedingungswerke. Die Verantwortung für die Angemessenheit und Wirksamkeit der Bedingungen soll nichtsdestotrotz der Versicherer tragen. Das ist zum Scheitern verurteilt: Urheberschaft und Verantwortung sind untrennbar miteinander verbunden. … Lesen Sie mehr ›

Auf die Plätze: Wettlauf um die Versicherungssumme

Legal Eye – die Rechtskolumne: Arcandor, Sachsen LB oder Siemens – bei D&O-Fällen übersteigen die Schadensersatzsummen häufig die zur Verfügung stehenden Versicherungssummen. Die Versicherungsverträge lassen meist offen, wie die Versicherungssumme auf mehrere Versicherte zu verteilen ist. Es kann passieren, dass einzelne Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder leer ausgehen. Versicherer und Versicherungsnehmer sollten deshalb klare Regelungen zur Verteilung der Versicherungssumme treffen. … Lesen Sie mehr ›

Zurück in die Zukunft: Änderung des Revisionsrechts

Legal Eye – die Rechtskolumne: Damit Banken und Versicherer nachteilige Urteile des Bundesgerichtshofs nicht in letzter Sekunde verhindern, hat der Gesetzgeber das Revisionsrecht geändert: Ab dem 1. Januar 2014 ist nach Beginn der mündlichen Verhandlung eine Revisionsrücknahme oder ein Anerkenntnis ohne Zustimmung der anderen Partei nicht mehr möglich. Die entscheidende Frage ist, ob die betreffenden Verfahren künftig überhaupt noch zum Bundesgerichtshof gelangen. … Lesen Sie mehr ›